st Bleaching gesund oder ungesund?
Wie bei jedem Medikament und jeder Behandlung gibt es Nebenwirkungen. Dieses in der Literatur viel diskutierte Thema ist bei jedem Patienten unterschiedlich zu betrachten und sollte deshalb vom Zahnarzt vorher individuell kontrolliert werden. Eine Irritation der Zahnverhältnisse kann zwar grundsätzlich niemals ausgeschlossen werden, aber das bewährte Verfahen kann grundsätzlich durch internationale Dokumentation zahlenmäßig nahezu unbegrenzter Bleachingbehandlungen, als akzeptabel bewertet werden.
Sofern Ihre Zähne und Ihr Zahnfleisch sich in gesundem Zustand befinden, stellt das professionelle Zähne bleichen kein Risiko für Ihre Gesundheit dar. In unmittelbarer Zeit nach dem Aufhellungsprozess kann es jedoch zu einer erhöhten Empfindlichkeit Ihrer Zahnhälse kommen, die sich jedoch durch Fluoridpräparate beseitigen lässt. Auch der Zahnschmelz kann erweichen.
Patienten mit angegriffenem Zahnschmelz sollten daher andere Möglichkeiten der Ästhetischen Zahnbehandlung in Betracht ziehen. Gerne beraten wir Sie vorab persönlich, ob eine Zahnaufhellung auch für Ihre Zähne in Frage kommt.
Zähne bleichen Nebenwirkungen:
1. Sensibilität
Zu den häufigsten Nebenwirkungen gehört die Überempfindlichkeit der Zähne auf Wärme und Kälte.
Nach ein paar Tagen und mit Fluoridpasten sollte die Überempfindlichkeit jedoch ohne Nachfolgen komplett verschwunden sein. Grundsätzlich ist ein Verfahren mit niedriger Konzentration und niedriger Einwirkzeit in Relevanz zum Behandlungsergebnis zu bevorzugen zu sein.
2. Erwärmung des Zahnnervs
Die In – Office – Bleaching Methode (3) in der zahnärztlichen Praxis unter Verwendung einer Licht-Lampe, ist zwar sehr schnell und effektiv, sie wird aber aufgrund von parodontalen und erwärmten Zahnnerv – Irritationen (5-8°C) nur bedingt empfohlen.
Diese Methode wenden wir aus diesen Gründen momentan auch nur deutlich eingeschränkt in unserer Zahnarztpraxis Dr. Langenbach bei spezieller Indikation an.
3. Erneuerung von Kunststofffüllungen
Aufgrund einer verringerten Haftkraft von Kunststofffüllungen an gebleichten Zahnoberflächen direkt nach Applikation des Bleichmittels wird empfohlen, die Versorgung mit definitiven Kunststofffüllungen erst 2-3 Wochen nach Abschluss der Bleichbehandlung vorzunehmen.
4. Die eigenverantwortliche Bleichtherapie mit freiverkäuflichen Bleichmitteln wird von uns nicht grundsätzlich abgelehnt. Aber seit 30. August 2000 sind Zahnaufhellungspräparate dem Medizinproduktegesetz einzustufen. Die auf dem Markt zugelassenen Produkte dürfen nur über reduzierte Wirksamkeit verfügen, da sie andernfalls anstelle von Kosmetika als Medizinprodukte zu bewerten sind. Für Kosmetika gilt nicht die Medizinprodukteverordnung. Produkte auf dem freien Markt und bei Selbstanwendung sind grundsätzlich nicht der Verantwortung zahnärztlicher Betreuung zuzusprechen.
Das Kosten-Nutzen-Verhältnis und ihre Effektivität der auf dem Markt befindlichen frei verkäuflichen Mittel wird von uns als kritisch bewertet.